Wie wird das finanziert?
Leistungen der Pflegestufe gemäß SGB XI
Die Pflegeversicherung federt Risiken der Pflegebedürftigkeit ab. Dies geschieht durch Geld- oder Sachleistungen, wodurch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert werden. Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause von Angehörigen gepflegt, erhält er ein der jeweiligen Pflegestufe entsprechendes Pflegegeld. Der medizinische Dienst entscheidet nach einer Begutachtung über den jeweiligen Pflegebedarf.
Sachleistung Häusliche Pflege:
Pflegegrad 1: Leistungen als Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2: 689 Euro
Pflegegrad 3: 1.298 Euro
Pflegegrad 4: 1.612 Euro
Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
Pflegegrad 1: -----
Pflegegrad 2: 316 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige für einige Stunden in der Woche gelegentlich verhindert sind, stehen der versicherten Person, im Rahmen der Pflegeversicherung die Bezahlung einer Pflegekraft in Höhe von 1.612,- Euro bei Pflegegrad 2 -5 für die so genannte Verhinderungspflege zu.
Grundsicherung bei Pflegeedürftigkeit §51 SGB XII
Oft reichen das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um eine entsprechende Pflege zu finanzieren. In diesem Fall ist das Sozialamt zuständig und unterstützt die Finanzierung einer notwendigen Pflege.
Beratungseinsatz §37 Abs. 3 SGB XI
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen, halbjährlich bei Pflegegrad 2-3 und vierteljährlich bei Pflegegrad 4-5 einen Pflegedienst beauftragen. Ziel dieser "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist die Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI
Menschen mit Pflegegrad 1-5 haben Leistungsanspruch von 125,- € pro Monat zusätzlich zu den pflegegradabhängigen Leistungen der Pflegeversicherung.
Ergänzende Leistungen
Diese Leistungen sind Privatleistungen und werden dem Klienten in Rechnung gestellt. Sie werden in Arbeitseinheiten (AE) zu je 7,50 € pro 15 min als Einzelleistungen berechnet.
Hinzu kommen die bundesweit einheitlichen Portogebühren.