Wir sind für Sie da!

Seit über 20 Jahren dürfen wir uns liebevoll um unsere Klienten kümmern und auf eine lange Firmengeschichte zurückblicken. Wir sind ein Familienbetrieb und pflegen zu unseren Mitarbeitern ein vertrauensvolles Verhältnis. Dieses Gefühl möchten wir an unsere Kunden weitergeben. 

Wir versorgen pflegebedürftige Menschen in ihrer Häuslichkeit in Marzahn-Hellersdorf und im näheren Umkreis. 

Wir erbringen Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI und XII. Darunter versteht man alle pflegerischen Hilfen, die für Pflegebedürftige zuhause geleistet werden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme der Sachleistungsansprüche des entsprechenden Pflegegrads.

Die Eigenständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern gehört ebenso zu unseren Pflegeschwerpunkten, wie bei spezifischen Problemen der zu pflegenden Menschen durch angepasste Hilfe Erleichterung zu schaffen. Ihm Vertrauen zu schenken, dass er auch ohne unsere Unterstützung etwas tun kann, also durch Fördern gezielt fordern und dadurch seine Lebensqualität zu Hause verbessern ist eine wesentliche Aufgabe unserer Pflege.

Unsere Leistungen

Hier finden Sie einen kleinen Auszug aus unseren Leitungsangebot. Diese werden nach Ihren Wünschen zusammengestellt. Sprechen Sie uns an!

Grundpflege
 

Diese umfassen pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung.
 

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hier bieten wir unsere Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Reinigung, Wäschepflege und Einkäufe).

Betreuungs- und
Entlastungsleistungen

Hierbei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Ziel ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Verhinderungspflege
 

Auch Ihre pflegenden Angehörigen fahren mal in den Urlaub oder haben einen geplanten Aufenthalt im Krankenhaus. In dieser Zeit sind wir für Sie da und Versorgen Sie wie gewohnt weiter.

Beratungsbesuche nach § 37.3

Alle Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 müssen halb-/vierteljährlich einen Beratungsbesuch nachweisen. Diesen führen wir gerne bei Ihnen durch und kümmern uns um die Weiterleitung an Ihre Pflegekasse.

Unterstützung bei Antragstellungen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung von Pflegehilfsmitteln, Hilfe zur Pflege, Pflegegrad uvm.

 

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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